Am 23. November 1992 setzten zwei Neonazis (Michael Peters und Lars Christiansen) das Haus der Familie Arslan und ein Haus in der Ratzeburgerstraße 13 in Mölln in Brand. In dieser Nacht wurden durch die rassistischen Brandanschläge die 10 jährige Yeliz Arslan, die 14 jährige Ayşe Yılmaz und die 51 jährige Bahide Arslan ermordet. Weitere Familienmitglieder der Familie Arslan, sowie Bewohner:innen der Ratzeburgerstraße 13 wurden schwer verletzt.
30 Jahre später findet eine Studentin im Rahmen ihrer Masterarbeit hunderte Briefe an die Familie Arslan im Stadtarchiv. So kamen erst durch einen Zufall 30 Jahre nach dem Mordanschlag Beileids- und Solidaritätsbekundungen bei den Überlebenden und Angehörigen der Familien an. Heute sagt Ibrahim Arslan: „Wenn wir damals von der Anteilnahme und Solidarität in der Gesellschaft gewusst hätten, hätte uns das damals geholfen und ein wenig Trost gespendet.“ Es stellte sich heraus, dass eine Großzahl der Briefe durch die Behörden geöffnet, gelesen und beantwortet wurden – auch solche, die direkt an die Familie adressiert waren, was ein Bruch des Briefgeheimnisses und somit eine Straftat darstellt. Die Stadtverwaltung beantwortete die Briefe mit vorformulierten Schreiben und legte diese ins Archiv, anstatt sie den Familien direkt zu übergeben.
Aus diesen Umständen leiten sich folgende Forderungen ab:
Durch das Öffnen und Lesen der an die Familie Arslan adressierten Briefe wurde hundertfach Briefgeheimnis gebrochen. Abgesehen von der juristischen Bewertung der Situation halte ich es für moralisch höchst fragwürdig Überlebenden eines solchen Verbrechens auf diese Art und Weise Anteilnahme und Solidarität durch ihre Mitmenschen zu verwehren. Daher verurteile ich das Verhalten der Verantwortlichen aufs schärfste und fordere Aufklärung, eine Entschuldigung sowie eine öffentliche Stellungnahme des ehemaligen Bürgermeisters als Verantwortlicher bei der Familie Arslan sowie ihren Angehörigen.
Darüber hinaus fordere ich eine konkrete, aufrichtige, öffentliche Auseinandersetzung der Stadt Mölln mit dem Mordanschlag vom 23.November 1992.
Die Überlebenden dürfen nicht weiter als Gäst:innen auf den Gedenkveranstaltungen zu den rassistischen Anschlägen behandelt werden. Die Orte des Gedenkens im Öffentlichen Raum müssen sichtbar sein und die Tragweite sowie das Motiv des rassistischen Anschlags unterstreichen.
Ich hoffe auf Umsetzung der oben genannten Forderungen und danke für Ihre Aufmerksamkeit
Mit freundlichen Grüßen